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| Erinnerung an schwule NS-Opfer aus Osnabrück | |
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Die unbekannten Schicksale dem Vergessen entreißen
Am Dienstag den 6. Mai hat das Autonome Schwulenreferat im AStA der Universität Osnabrück, im Rahmen der Schwul-Lesbischen Kulturtage Gay in May, zur Gedenkveranstaltung für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus eingeladen.
Am frühen Abend dieses Tages versammelten sich bei vorsommerlichem Wetter beinahe 50 Personen am den Opfern für Wahrheit und Freiheit gewidmeten Mahnmal von Gerhard Marcks an der Kunsthalle Dominikanerkirche, um sich an der Gedenkstunde zu beteiligen.
Zur Begrüßung wurde betont, wie wichtig es ist die meist namenlosen und unbekannten Schicksale der Normalität des Vergessens zu entreißen und auch heute darauf zu achten, dass die sexuelle Orientierung eines Menschen respektiert und dieser ob lesbisch, schwul oder transgender nicht Diskriminierungen ausgesetzt ist.
Gerade mit Blick auf die aktuelle Verlegung von Stolpersteinen in der Friedensstadt war Rainer Hoffschildt aus Hannover nach Osnabrück eingeladen. In seiner Gedenkrede stellte der Wissenschaftler, der seit Jahrzehnten die Zahlen und Schicksale Homosexueller aus Norddeutschland erforscht und als Beirat in der Stiftung niedersächsischer Gedenkstätten tätig ist, die Geschichte der Homosexuellenverfolgung dar, um im Besonderen auf den Nationalsozialismus einzugehen. In dieser Zeit mussten alle Schwulen und Lesben in Angst leben und waren in der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit gehindert. Tausende Schwule fanden bis 1945 in Konzentrationslagern der Nazis durch "Vernichtung durch Arbeit" oder in Zuchthäusern den Tod.
Hoffschildt erläuterte aber auch, dass es noch in der Bundesrepublik zur strafrechtlichen Verfolgung Homosexueller kam.
Von 1871 bis 1994 sei es zu rund 140.000 Verurteilungen aufgrund der verschiedenen Paragraphen 175 gekommen, darunter zu 80 % aufgrund der Nazi-Fassungen, die noch bis 1969 Bestand hatten. Von der Möglichkeit einer Entschädigung wurden Schwule zunächst gesetzlich und später durch die gesellschaftlichen Randbedingungen faktisch ausgeschlossen.
Die Aufarbeitung der historischen Schuld an den Schwulen wurde von Historikern jahrzehntelang gemieden und ist bisher nur ansatzweise gelungen. "Totgeschlagen - totgeschwiegen" ließen die Vertreter der Opfergruppe der Schwulen Mitte der 1980er Jahre in die Gedenksteine einmeißeln, die nach jahrelangem Hinhalten erstmals gesetzt werden durften. 1994 wurde schließlich der § 175 gänzlich gestrichen.
Hoffschildt machte deutlich, dass über NS-Opfer mit Bezug zu Osnabrück bisher nicht systematisch geforscht worden ist.
Trotzdem fand er Schwule aus Osnabrück über die nur wenig bekannt ist: Der Schweißer Hans Butler, der Matrose Rudolf Kruse, der Arbeiter Gerhard Möller, der polnische Arbeiter Ignaz Slitz hatten ihr Schicksal mit der Hasestadt verbunden und starben durch den Nationalsozialismus.
An einer weiteren Person aber wurde der ganze Terror des NS-Regimes aufgezeigt: "Der gelernte Schuhmacher Johann Georg Fluhrer wurde 1899 in Bayern geboren. Nachbarn denunzierten bereits 1930 sein Schwulsein, die Angaben reichten aber nicht für eine Verurteilung.
Ab 1935 lebte er in Osnabrück und 1937 verurteilte ihn die hiesige Große Strafkammer wegen eines 'Vergehens nach § 175 StGB', eines 'fortgesetzten vollendeten Verbrechen nach § 175a Ziffer 3 StGB' und dreier 'versuchter Verbrechen nach § 175a Ziffer 3 StGB' zu zwei Jahren und sechs Monaten Zuchthaus. Im Urteil wird auch erwähnt, dass er mit mehreren Unbekannten ?Unzucht? getrieben habe. Dies zeigt, wie stark der Zwang zu konspirativem und anonymen Verhalten seinerzeit war. Mit dem 'fortgesetzten vollendeten Verbrechen nach § 175a Ziffer 3 StGB' kann nur der sechs- bis achtmalige 'Mißbrauch' des noch nicht 21jährigen N. gemeint sein, also möglicherweise eine längere Freundschaft, die besonders streng bestraft wurde. Das Gericht meinte, dass 'wegen der großen Zahl der [...] unter den widerlichsten Umständen ausgeführten Sittlichkeitsverbrechen [...] eine harte Bestrafung nötig' sei.
Auch im Zuchthaus Hameln, in das man ihn transportierte, wurde er zum Ende seiner Haft ungünstig beurteilt: '... Fluhrer ... ist ein haltloser Charakterschwächling [...] Er ist homosexuell veranlagt und weiß selbst, daß er von seinem Laster nicht lassen kann. Ein Rückfall ist zu befürchten.'
Freigelassen ging er 1940 nach Fürth und der zuständige Kriminalkommissar von der Vaganten-, Sitten- und Bettlerpolizei der Kripo Fürth plädierte dafür, '... Fluhrer zum Schutze der Jugend zumindest unter polizeilich planmäßige Überwachung zu stellen und in schärfster Weise durchzuführen.' So geschah es. Dazu gehörten folgende Auflagen: Er durfte die engere Wohnumgebung nicht verlassen, musste zwischen 22 und 5 Uhr in seiner Wohnung sein, durfte keine männlichen Personen in die Wohnung mitnehmen, musste Wohnungs- oder Arbeitswechsel der Polizei melden und sich jeden ersten Samstag im Monat persönlich bei der Polizei melden. Außerdem lagerte ein Hausschlüssel bei der Polizei.
Im Oktober 1943 stahlen zwei Jugendliche seine Brieftasche. Sie wurden in Innsbruck gefasst und bei dem einen wurde eine Postkarte unterzeichnet 'Dein Freund Fluhrer' gefunden. Die Polizei kam nun zu der Überzeugung: Es '... mußte angenommen werden, daß er ... widernatürliche Unzucht getrieben hat, doch gelang es bisher nicht, ihm dieses nachzuweisen. Um einer weiteren Gefährdung Jugendlicher vorzubeugen, wurde Fluhrer am 4.11.43 in das Polizeigefängnis Nürnberg eingeliefert. Ob er gebessert werden kann, ist fraglich.'
Auf diesen bloßen Verdacht hin transportierte man ihn nun im Januar 1944 in das KZ Buchenwald. Einen Monat später war er wieder in Nürnberg, offenbar hatte man doch noch Belege gefunden. Das Sondergericht Nürnberg machte kurzen Prozess. Es fällte am 29. Februar 1944 wegen 'widernatürlicher Unzucht' sein Todesurteil und bestimmte seinen 'Ehrverlust auf Lebenszeit'. Er kam nun in das KZ Mauthausen, wo er am 24. März 1944 hingerichtet wurde."
Diese schreckliche Geschichte kann zwar nie wieder gut gemacht werden, aber die Erinnerung kann eine emotionale Bindung herstellen. Ein Stolperstein für Fluhrer oder Menschen wie ihn kann ebenso ein bedeutender Teil der Anerkennung der Leidensgeschichten durch die Öffentlichkeit sein.
Zum Ende der Veranstaltung wurden von den Osnabrücker Schwulen- und Lesbengruppen Kränze am Mahnmal niedergelegt und in einer Schweigeminute den Opfern gedacht. |
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